Effektorzell-Typisierung (EZT)
Was ist die Effektorzell-Typisierung (EZT)?
Diese Untersuchung kann als Ergänzung zum Lymphozyten-Transformations-Test (LTT) Hinweise darauf liefern, welche der im LTT als positiv eingestuften Allergene tatsächlich an einem aktuellen Entzündungsgeschehen, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Zahnimplantat, beteiligt sein könnten.
Bei den Effektorzellen, die der Test in den Blick nimmt, handelt es sich um zwei Untergruppen von Lymphozyten, den TH1-Zellen und den TH2-Zellen. Das Zusammenspiel dieser beiden Zellarten ist dabei entscheidend für die Intensität, mit der die Immunreaktion abläuft. Dabei agieren TH1- und TH2- Zellen als Gegenspieler: Erstere befördern eine Entzündungsreaktion, letztere schwächen sie ab und sorgen eher für eine Balance. Welche der beiden gerade dominieren, kann man messen. Diese Bestimmung erfolgt indirekt, indem man wichtige Zytokine (das sind die Botenstoffe des Immunsystems), die von diesen Zellen produziert werden, untersucht. TH1-Zellen sind für die Bildung des entzündungsfördernden Zytokins Interferon-gamma (IFN-ɣ) verantwortlich, die TH2-Zellen entfalten ihre dämpfende Funktion durch Interleukin 10 (IL-10).
Je nachdem, welcher der beiden Gegenspieler aktuell besonders aktiv ist und „sein“ Zytokin in den Regelkreis einbringt, kommt es entweder zu einer manifesten Entzündungsreaktion oder aber zum sogenannten „Toleranzbestreben“ des Immunsystems.
Allerdings darf man in diesem Szenario nicht vergessen, dass wir es mit einem dynamischen Vorgang zu tun haben. Das bedeutet, eine bestehende Toleranz kann nicht mit einer Entwarnung gleichgesetzt werden. Die Sensibilisierung besteht fort und bedeutet nach wie vor eine immunologische Belastung. Eine solche Balance ist empfindlich und kann keineswegs als dauerhaft angesehen werden.
Wie funktioniert der Test?
Bei der Effektorzell-Typisierung werden isolierte Lymphozyten aus dem Blut des Patienten mit dem fraglichen Antigen bzw. Allergen für 48 Stunden in einer Zellkulturlösung in Kontakt gebracht (inkubiert). Anschließend misst man, welche Zytokine in welcher Menge von den Zellen gebildet wurden. Anhand der Resultate kann man abschätzen, ob ein Allergen mit hoher Wahrscheinlichkeit an einem entzündlichen Prozess beteiligt ist oder nicht. Die Daten erlauben auch eine Differenzierung, falls mehrere Allergene mit positivem Befund aus dem LTT getestet werden.
Wie ist die Aussagekraft der EZT einzuordnen?
Die Untersuchung stellt keinen „Ersatz“ für den Nachweis einer Sensibilisierung durch den LTT dar. Umgekehrt liefert der LTT allein allerdings auch keinen definitiven Nachweis, dass eine festgestellte Sensibilisierung ursächlich für eine aktuelle Entzündungsreaktion ist. Dies gilt umso mehr, wenn der LTT für mehrere Allergene ein positives Ergebnis zeigt. In dieser Situation kann eine zusätzliche Effektorzell-Typisierung wertvolle Hinweise liefern, weil sie zusätzlich für jeden einzelnen „Kandidaten“ eine spezifische Beurteilung seiner Relevanz für den Krankheitsprozess ermöglicht. So kann man im Rahmen von Expositions-vermeidenden Maßnahmen (wenn es also darum geht, welche Stoffe bei der Anfertigung eines Zahnimplantats zu vermeiden sind) eine Rangliste der Risikofaktoren vornehmen. Dies ist vor allem im zahnmedizinischen Bereich vorteilhaft, weil hier in der Regel etliche Komponenten (unterschiedliche Metalle, Acrylatverbindungen als Klebstoffe, Füllmaterialien) als allergierelevant in den Blick genommen werden müssen.
Die Kombination aus LTT und EZT erlaubt also eine hierarchische Beurteilung aller beteiligten Faktoren. Die Messung der Zytokine in der EZT kann den LTT zwar nicht ersetzen, liefert aber Informationen, die seine Resultate ergänzen und die klinische Interpretation erleichtern.
Auch hier gilt: Das Ergebnis einer Untersuchung kann niemals für sich allein gesehen und als alleinige Basis für eine diagnostische Aussage herangezogen werden. Die ermittelten Daten sind stets zusammen mit einer eingehenden Untersuchung des Patienten und in der Gesamtschau mit allen erhobenen Informationen zur Anamnese und mit Bezug zum Beschwerdebild zu beurteilen.